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Aktuelles

BMF-Info zu Gruppenanträgen via FinanzOnline

Januar 2025

Die wirksame Übermittlung von Gruppenanträgen war nicht zuletzt Gegenstand einer BFG-Entscheidung ( siehe Beitrag aus dem August 2023 ), der zufolge die amtlichen Formulare für den Gruppenantrag ausgedruckt und im Original unterzeichnet eingereicht werden müssen. Die...

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BMF-Info zu Gruppenanträgen via FinanzOnline

Januar 2025

Die wirksame Übermittlung von Gruppenanträgen war nicht zuletzt Gegenstand einer BFG-Entscheidung (siehe Beitrag aus dem August 2023), der zufolge die amtlichen Formulare für den Gruppenantrag ausgedruckt und im Original unterzeichnet eingereicht werden müssen. Die Übermittlung der Formulare als "sonstige Anbringen" in FinanzOnline ist dem BFG folgend unwirksam.

Das BMF hat auf die BFG-Entscheidung wiederholt reagiert und die Übermittlung von Gruppenanträgen via gesonderte Funktion in FinanzOnline in Aussicht gestellt. Einer BMF-Info von Anfang Dezember 2024 folgend ist ab 1. Jänner 2025 (grundsätzlich) vorgesehen, dass die Übermittlung des amtlichen Vordrucks für den Gruppenantrag via FinanzOnline unter Verwendung der dafür vorgesehenen Funktion erfolgen kann, sofern der Gruppenantrag mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet worden ist.

Da sich jedoch die technische Umsetzung für die Einbringung des Gruppenantrags über die eigens geschaffene Funktion in FinanzOnline verzögert und aller Voraussicht nach erst im Frühling 2025 bereitgestellt werden kann, ist der BMF-Info folgend eine Zwischenlösung vorgesehen. Demnach werden bis dahin seitens der Finanzverwaltung auch Gruppenanträge akzeptiert, die über die Funktion "sonstige Anbringen" in FinanzOnline übermittelt werden. Ab Bereitstellung einer gesonderten Funktion in FinanzOnline wird die Einbringung von Gruppenanträgen über "sonstige Anbringen" nicht mehr akzeptiert.

Wenngleich die BMF-Info grundsätzlich positiv zu werten ist, so ist sie - auch unter Berücksichtigung einer früheren Anfragebeantwortung seitens des BMF - möglicherweise nicht völlig konsistent. Die schon früher ergangene Anfragebeantwortung erlaubt einen Gruppenantrag über FinanzOnline, sofern die amtlichen Vordrucke zum Gruppenantrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt und vom Gruppenträger mittels "sonstige Anbringen" hochgeladen werden. Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist es daher ratsam, bis zum Vorliegen einer finalen technischen Lösung in FinanzOnline den Gruppenantrag (zumindest zusätzlich) in bewährter Manier ausgedruckt und unterschrieben postalisch zu übermitteln. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Bild: © Adobe Stock - Viktor coolmockups.com

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