Informationen

Wir informieren Sie auf dieser Site insbesondere über aktuelle Themen, die für Sie Bedeutung haben könnten. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich in dem für Sie relevanten Wissensbereich up-to-date zu halten und möglichst früh allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen. Die Informationen sind eine Auswahl und damit nicht vollständig. Sie sind überdies kurz gehalten und damit zur unmittelbaren Umsetzung nicht ohne Weiteres geeignet.

Aktuelles

Energiekostenzuschuss soll auf 2023 ausgedehnt werden

Januar 2023

Erfreuliche Nachrichten hat es Ende Dezember 2022 für energieintensive Unternehmen gegeben, da der Energiekostenzuschuss ( siehe dazu auch den Beitrag aus dem Dezember 2022 ) bis Ende 2022 verlängert werden soll und sogar auf das Jahr 2023 ausgedehnt werden soll. Damit soll die...

Langtext     empfehlen     drucken

Energiekostenzuschuss soll auf 2023 ausgedehnt werden

Januar 2023

Erfreuliche Nachrichten hat es Ende Dezember 2022 für energieintensive Unternehmen gegeben, da der Energiekostenzuschuss (siehe dazu auch den Beitrag aus dem Dezember 2022) bis Ende 2022 verlängert werden soll und sogar auf das Jahr 2023 ausgedehnt werden soll. Damit soll die österreichische Wirtschaft und Industrie und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen unterstützt werden, mitunter auch vor dem Hintergrund der deutschen "Gas- und Strompreisbremse". Der "Energiekostenzuschuss 1" mit dem ursprünglichen Förderzeitraum Februar bis September 2022 soll bis Ende Dezember 2022 verlängert werden - dabei ist für den Förderzeitraum 4. Quartal 2022 eine eigene Antragsphase vorgesehen. In dem 4. Quartal 2022 soll die Förderung von Dampf in der ersten Stufe nunmehr neu hinzukommen.

Aufgrund der anhaltend hohen Energiekosten soll mittels "Energiekostenzuschuss 2" die Unterstützung für Unternehmen für das ganze Jahr 2023 (Förderzeitraum ist daher von 1.1. bis 31.12.2023) - mit adaptierten Antragsbedingungen - fortgesetzt werden. Vorgesehen sind Förderungen zwischen 3.000 € und 150 Mio. € pro Unternehmen, wobei die Höhe der Förderung in fünf Förderstufen gestaffelt ist. Bei den ersten beiden Stufen bis zur Fördersumme von 4 Mio. € soll kein Nachweis einer Mindestenergieintensität notwendig sein. In den höheren Förderstufen sind gewisse Einschränkungen vorgesehen, beispielsweise bzgl. der Gewinne oder bei Bonuszahlungen und Dividenden der förderempfangenden Unternehmen. Eine weitere Förderbedingung soll eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 sein.

Die Förderintensität soll in Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt werden und in Stufe 2 von 30 auf 50 % erhöht werden. Im Detail sollen die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2 wie folgt ausgestaltet sein.

Stufe

Unter- und Obergrenze
pro Jahr (in €)

Energieintensität
(Eingangskriterium)

Förderintensität
in %

Berechnungsformel

Verbrauchsmenge
(gefördert)

1

3.000 - 2 Mio.

0 %

60 %

Förderung der Mehrkosten

100 % von 2021

2

2 Mio. - 4 Mio.

0 %

50 %

Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises

70 % von 2021

3

4 Mio. - 50 Mio.

3 % auf 2021 oder
6 % auf 1. Halbjahr 2022

65 %

Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises

70 % von 2021

4

50 Mio. - 150 Mio.

3 % auf 2021 oder
6 % auf 1. Halbjahr 2022

80 %

Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises

70 % von 2021

5 (neu)

4 Mio. - 100 Mio.

0 %

40 %

Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises

70 % von 2021

Hinsichtlich der Energiearten i.Z.m. dem Verbrauch sind in den Stufen 2 bis 5 jeweils Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) vorgesehen. In Stufe 1 umfassen die Energiearten Treibstoff, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl etc.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Bild: © Adobe Stock - Farknot Architect

Kurztext    empfehlen     drucken

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Arbeiten in der Pension wird steuerlich vorteilhaft

Juni 2026

Längeres Arbeiten - während bzw. anstelle des Ruhestands - soll angesichts des demografischen Wandels der Gesellschaft und damit verbundener Probleme durch diverse Maßnahmen attraktiver werden. Umgesetzt werden soll dies durch finanzielle Anreize für erfahrene...

Langtext     empfehlen     drucken

Das Paketsteuergesetz 2026 - neue Besteuerung der Logistik im E-Commerce

Juni 2026

Mit dem Paketsteuergesetz wird in Österreich erstmals eine eigenständige Steuer auf die Zustellung von Paketen eingeführt. Der Gesetzgeber versucht damit auf das anhaltend starke Wachstum des Onlinehandels zu reagieren und verfolgt neben fiskalischen Zielen insbesondere...

Langtext     empfehlen     drucken

Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer

Juni 2026

Mit 30.6.2026 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Nicht zu...

Langtext     empfehlen     drucken

Highlights des Budgetmaßnahmen​­gesetzes 2026

Juni 2026

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 - aktuell in Form der Regierungsvorlage - sieht einige Neuerungen (oftmals Verschärfungen), insbesondere bei der Mitarbeiterprämie, vor. Ausgewählte Aspekte werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Steuerfreie...

Langtext     empfehlen     drucken

Fahrtkosten zum Zahnarzt sind auch als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Juni 2026

Kosten für eine Zahnarztbehandlung können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich...

Langtext     empfehlen     drucken