Informationen

Wir informieren Sie auf dieser Site insbesondere über aktuelle Themen, die für Sie Bedeutung haben könnten. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich in dem für Sie relevanten Wissensbereich up-to-date zu halten und möglichst früh allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen. Die Informationen sind eine Auswahl und damit nicht vollständig. Sie sind überdies kurz gehalten und damit zur unmittelbaren Umsetzung nicht ohne Weiteres geeignet.

Aktuelles

Abschaffung der kalten Progression - was im Jahr 2023 passiert

Oktober 2022

Mit der Abschaffung der "kalten Progression" wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ("Teuerungs-Entlastungspaket Teil II") sind nun - als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 - weitere Details bekannt...

Langtext     empfehlen     drucken

Abschaffung der kalten Progression - was im Jahr 2023 passiert

Oktober 2022

Mit der Abschaffung der "kalten Progression" wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ("Teuerungs-Entlastungspaket Teil II") sind nun - als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 - weitere Details bekannt geworden, welche Auswirkungen sich konkret im Jahr 2023 ergeben.

Generell gilt, dass 2/3 der Inflationsrate automatisch angepasst werden und das verbleibende Drittel für zielgerichtete Maßnahmen vorgesehen ist. Für das Jahr 2023 ist eine IHS/WIFO-Studie maßgebend für die auszugleichende Inflation von 5,2 % (Durchschnitt der jährlichen Inflationsrate von Juli 2021 bis Juni 2022). Im Sinne der Bekämpfung der kalten Progression ändern sich folgende (Grenz)Beträge, wodurch es zu steuerlichen Erleichterungen kommt.

Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifs

Aktuell

2023

Grenzbetrag

Bis 11.000 €

Bis 11.693 €

0 %

Über 11.000 bis 18.000 €

Über 11.693 bis 19.134 €

20 %

Über 18.000 bis 31.000 €

Über 19.134 bis 32.075 €

30 %

Über 31.000 bis 60.000 €

Über 32.075 bis 62.080 €

41 %

Über 60.000 bis 90.000 €

Über 62.080 bis 93.120 €

48 %

Über 90.000 €

Über 93.120 €

50 %

Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag

 

Aktuell

2023

Ein Kind

494 €

520 €

Zwei Kinder

669 €

704 €

Drei Kinder

220 €
(Zuschlag)

232 €
(Zuschlag)

Einkommensgrenze Partner jährlich

6.000 €

6.312 €

Unterhaltsabsetzbetrag

 

Aktuell

2023

Für das erste Kind

29,20 €

31 €

Für das zweite Kind

43,80 €

47 €

Für das dritte und jedes weitere Kind

58,40 €

62 €

Verkehrsabsetzbetrag

Aktuell

2023

400 €

421 €

690 €
(erhöht)

726 €
(erhöht)

660 €
(Zuschlag)

684 €
(Zuschlag)

Einschleifgrenzen

12.200 €

12.835 €

13.000 €

13.676 €

16.000 €

16.832 €

24.500 €

25.774 €

Pensionistenabsetzbetrag

Aktuell

2023

825 €

868 €

1.214 €
(erhöht)

1.278 €
(erhöht)

Einkommensgrenze erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

2.200 €

2.315 €

Einschleifgrenzen

19.930 €

20.967 €

26.500 €

26.826 €

17.500 €

18.410 €

25.500 €

26.826 €

SV-Rückerstattung

 

Aktuell

2023

SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer)

400 €

421 €

SV-Rückerstattung (Arbeitnehmer inkl. Pendlerzuschlag)

500 €

526 €

Zuzüglich SV-Bonus (Arbeitnehmer, wenn Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag zusteht)

650 €

684 €

SV-Rückerstattung (Pensionisten)

550 €

579 €

Weitere Maßnahmen im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaket Teil II sollen auch zur weiteren Ökologisierung des Steuerrechts beitragen. So sind beispielsweise Zuschüsse des Arbeitgebers bis 200 € pro Jahr für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge von der Steuer befreit, wenn diese im Rahmen von Car-Sharing-Plattformen genutzt werden (z.B. Autos, Motorräder, E-Bikes und E-Scooter). Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft werden die für die Pauschalierung vorgesehenen Einheitswert- und Umsatzgrenzen angehoben. Künftig soll demnach eine pauschalierte Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von bis zu 165.000 € sowie bei Umsätzen von bis zu 600.000 € (Anhebung der Umsatzgrenze für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer hinsichtlich der Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung) zur Anwendung kommen können. Schließlich soll auch der Dienstgeberbeitrag ab 2023 von 3,9 % auf 3,7 % gesenkt werden.

Teil III des Teuerungs-Entlastungspakets (Einbringung als Regierungsvorlage Mitte September 2022) soll schließlich zur Stärkung der Kaufkraft beitragen, indem die Sozialleistungen jährlich ab 2023 valorisiert werden. Folgende Leistungen werden demnach an die Inflation angepasst:

  • Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld;
  • Umschulungsgeld;
  • Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe;
  • Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus;
  • Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.

Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Bild: © Adobe Stock - Stockwerk-Fotodesign

Kurztext    empfehlen     drucken

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 veröffentlicht

Juni 2025

Mitte Mai ist die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2025 veröffentlicht worden. Ausgewählte relevante Themen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer bei...

Langtext     empfehlen     drucken

Weitere Sparmaßnahmen im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (Teil II)

Juni 2025

Nachdem bereits Ende März 2025 erste Maßnahmen zur Budgetsanierung beschlossen wurden, hat nun der Nationalrat im Mai 2025 weitere Sparmaßnahmen festgelegt ("Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II"). Wichtige Aspekte sind nachfolgend...

Langtext     empfehlen     drucken

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar müssen in allen Jahren erfüllt sein

Juni 2025

Seit der COVID-19 Pandemie können Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes (Homeoffice) bis zu insgesamt 300 € pro Kalenderjahr als Werbungskosten steuerlich geltend...

Langtext     empfehlen     drucken

Signaturkarte bei Registrierkassen muss möglicherweise getauscht werden

Juni 2025

Eine Sicherheitslücke ("EUCLeak") und die damit zusammenhängende mangelnde Verlängerung der Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 können einen Tausch der Signaturkarte in der Registrierkasse notwendig machen. Von der Umstellung können also...

Langtext     empfehlen     drucken

Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer

Juni 2025

Mit 30.6.2025 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Nicht zu...

Langtext     empfehlen     drucken