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Wir informieren Sie auf dieser Site insbesondere über aktuelle Themen, die für Sie Bedeutung haben könnten. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich in dem für Sie relevanten Wissensbereich up-to-date zu halten und möglichst früh allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen. Die Informationen sind eine Auswahl und damit nicht vollständig. Sie sind überdies kurz gehalten und damit zur unmittelbaren Umsetzung nicht ohne Weiteres geeignet.

Aktuelles

Kurz-Info COVID-19: Freistellungsanspruch für Schwangere bis Jahresende verlängert

Oktober 2021

Im Lichte des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens soll der Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen rückwirkend ab Oktober 2021 bis Jahresende verlängert werden. Durch diese Maßnahme sollen werdende, noch ungeimpfte Mütter...

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Kurz-Info COVID-19: Freistellungsanspruch für Schwangere bis Jahresende verlängert

Oktober 2021

Im Lichte des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens soll der Anspruch auf Sonderfreistellung für alle Schwangeren in körpernahen Berufen rückwirkend ab Oktober 2021 bis Jahresende verlängert werden. Durch diese Maßnahme sollen werdende, noch ungeimpfte Mütter weiterhin geschützt werden - die Kosten für die Freistellung werden den Arbeitgebern vollständig rückerstattet. Wie im Juli berichtet, wird somit nahtlos an die bisherige Verlängerung des Freistellungsanspruchs bis Ende September angeknüpft. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung sind wiederum der physische Kontakt mit anderen Personen (z.B. als Kindergartenpädagogin oder Friseurin) und das Fehlen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten.

Bild: © Adobe Stock - Nichizhenova Elena

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