Informationen

Wir informieren Sie auf dieser Site insbesondere über aktuelle Themen, die für Sie Bedeutung haben könnten. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich in dem für Sie relevanten Wissensbereich up-to-date zu halten und möglichst früh allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen. Die Informationen sind eine Auswahl und damit nicht vollständig. Sie sind überdies kurz gehalten und damit zur unmittelbaren Umsetzung nicht ohne Weiteres geeignet.

Aktuelles

Phase 5 der Kurzarbeit ab Anfang Juli

Juli 2021

Die mit Beginn der COVID-19-Pandemie eingeführte "Kurzarbeit" soll den Unternehmen vor allem die Sicherung der Beschäftigung zur Bewältigung vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten ermöglichen, betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und auch zur...

Langtext     empfehlen     drucken

Phase 5 der Kurzarbeit ab Anfang Juli

Juli 2021

Die mit Beginn der COVID-19-Pandemie eingeführte "Kurzarbeit" soll den Unternehmen vor allem die Sicherung der Beschäftigung zur Bewältigung vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten ermöglichen, betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und auch zur Sicherung des betrieblichen Know-hows und der Flexibilität im Personaleinsatz beitragen. Ab Juli 2021 beginnt bereits Phase 5 der Kurzarbeit - immer noch hängt das Entgelt für die Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme von Kurzarbeit von der Entgelthöhe vor der Kurzarbeit ab.

Phase 5 ist besonders durch zwei Varianten gekennzeichnet. Für die Höhe der Unterstützung wird dabei zwischen Betrieben, welche von der Pandemie besonders betroffen sind, und anderen Betrieben unterschieden. Die Differenzierung orientiert sich grundsätzlich an dem Einbruch des Umsatzes, wobei die Umsätze des 3. Quartals 2020 mit jenen aus dem 3. Quartal 2019 verglichen werden. Als besonders von der Pandemie betroffene Betriebe gelten auch jene Unternehmen, die im Falle eines neuerlichen Lockdowns unmittelbar betroffen sein würden - etwa Unternehmen in der Nachtgastronomie oder in der Tagungsbranche. Während für die besonders von der Pandemie betroffenen Betriebe die in Phase 4 der Kurzarbeit geltenden Rahmenbedingungen weiterhin gelten, müssen die anderen Betriebe ab Juli 2021 einen Selbstbehalt bzw. Abschlag von 15 % der bisherigen Beihilfenhöhe in Kauf nehmen. Außerdem gilt ab 1. Juli grundsätzlich eine Mindestarbeitszeit von 50 % - bei besonders betroffenen Betrieben sind es mindestens 30 %. Eine Unterschreitung der Mindestarbeitszeit ist im Einzelfall und mit einer qualifizierten Begründung möglich - so etwa bei einem neuerlichen Lockdown. Da sich die Mindestarbeitszeit nach wie vor auf den Durchrechnungszeitraum (Dauer der Kurzarbeitsperiode) bezieht, ist ein Unterschreiten der Mindestarbeitszeit in einzelnen Monaten möglich. Für die Arbeitnehmer in Kurzarbeit ändert sich ebenfalls nichts, da die Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Kurzarbeitsunterstützung gegenüber Phase 4 gleichbleibt (d.h. 90 % / 85 % bzw. 80 %). Zeitlich betrachtet gilt die Variante für besonders betroffene Betriebe bis Ende 2021, Phase 5 der Kurzarbeit für die sonstigen Betriebe dauert bis Mitte des Jahres 2022. Unternehmen können bei Erfüllen der Voraussetzungen Phase 5 der Kurzarbeit weiterhin und gleichsam im Anschluss an Phase 4 in Anspruch nehmen oder auch erstmals mit Anfang Juli mit (Phase 5) der Kurzarbeit beginnen.

Auch in Phase 5 der Kurzarbeit unverändert sind die Aspekte der Antragstellung, Abrechnung und die Notwendigkeit, einen Durchführungsbericht zu erstellen. Die Abrechnung besteht aus monatlichen Teilabrechnungen und einer Gesamtabrechnung. Ebenso muss der Personalstand während des Kurzarbeitszeitraums grundsätzlich aufrechterhalten werden - bei bestimmten Beendigungsarten des Beschäftigungsverhältnisses besteht also eine Verpflichtung zur Nachbesetzung. Gewissermaßen neu ist die Vorgabe, dass in Phase 5 ein verpflichtender Verbrauch von einer Woche Urlaub je angefangenen zwei Monaten Kurzarbeit durch die Arbeitnehmer erfolgen soll.

Bild: © Adobe Stock - CrazyCloud

Kurztext    empfehlen     drucken

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Neuer Sachbezug ab 2027 für E-Firmenwagen und die Rolle von Arbeitnehmer​­beiträgen

August 2026

Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von E-Dienstwagen Über Jahre hinweg galten reine Elektrofahrzeuge als steuerlicher Goldstandard bei Firmenwagenmodellen. Die private Nutzung eines E-Dienstwagens war für Arbeitnehmer vollständig sachbezugsfrei. Mit dem Budgetbegleitgesetz...

Langtext     empfehlen     drucken

Kurz-Info: Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat beschlossen

August 2026

Anfang Juli 2026 ist das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat beschlossen worden. Verglichen mit der Regierungsvorlage ( siehe dazu Beitrag aus dem Juli 2026 ) ist es dabei vereinzelt noch zu wichtigen Änderungen gekommen. Kein Progressionsvorbehalt bei der Erhöhung der...

Langtext     empfehlen     drucken

Hauptwohnsitz​­befreiung – Verfügungsgewalt muss laut BFG in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen

August 2026

Gesetzliche Grundlagen der Hauptwohnsitzbefreiung Eine Ausnahme von der bei privaten Grundstücksveräußerungen regelmäßig anfallenden Immobilienertragsteuer (ImmoESt) liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt sind....

Langtext     empfehlen     drucken

Tagesgelder auch bei eintägiger Reise ohne Nächtigung

August 2026

Problemstellung und rechtlicher Hintergrund Tagesgelder sollen Verpflegungsmehraufwendungen ausgleichen, welche im Zuge von Dienstreisen (beruflich bedingten Reisen) durch die Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultieren – typischerweise stellt sich das Problem in der...

Langtext     empfehlen     drucken

Anspruch auf Familienbeihilfe bei geschiedenen Eltern

August 2026

Einleitung und Kernaussage der Entscheidung Das Bundesfinanzgericht (GZ RV/7103366/2025 vom 10.02.2026) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welchem Elternteil nach einer Scheidung die Familienbeihilfe zusteht, wenn sich das Kind tatsächlich überwiegend im Haushalt eines...

Langtext     empfehlen     drucken