Informationen

Wir informieren Sie auf dieser Site insbesondere über aktuelle Themen, die für Sie Bedeutung haben könnten. Damit bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich in dem für Sie relevanten Wissensbereich up-to-date zu halten und möglichst früh allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen. Die Informationen sind eine Auswahl und damit nicht vollständig. Sie sind überdies kurz gehalten und damit zur unmittelbaren Umsetzung nicht ohne Weiteres geeignet.

Aktuelles

ÖGK zum Abbau von coronabedingten Beitragsrückständen

Mai 2021

Die Österreichische Gesundheitskasse ist den Unternehmen durch die COVID-19-Krise hindurch zur Seite gestanden und hat beispielsweise durch die Stundung von (Sozialversicherungs)Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Liquidität beigetragen. Im Lichte eines sich abzeichnenden...

Langtext     empfehlen     drucken

ÖGK zum Abbau von coronabedingten Beitragsrückständen

Mai 2021

Die Österreichische Gesundheitskasse ist den Unternehmen durch die COVID-19-Krise hindurch zur Seite gestanden und hat beispielsweise durch die Stundung von (Sozialversicherungs)Beiträgen zur Aufrechterhaltung der Liquidität beigetragen. Im Lichte eines sich abzeichnenden Überstehens der Pandemie sollen die Unternehmen nun damit beginnen, die coronabedingten Beitragsrückstände abzubauen.

Einer unlängst veröffentlichten Information der ÖGK folgend ist in einem ersten Schritt (gesetzlich durch das "2-Phasen-Modell") vorgesehen, dass die aufgelaufenen Rückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis Ende Juni 2021 zu begleichen sind. Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die üblichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Dementsprechend müssen die laufenden Beiträge jeweils bis zum 15. des Folgemonats entrichtet werden. Um den Überblick über Beitragsrückstände bewahren zu können, erhalten die betroffenen Betriebe zeitnah entsprechende Zahlungsinformationen. Tagesaktuelle Kontoinformationen sind überdies jederzeit über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) abrufbar.

Falls trotz aller Bemühungen die Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021 nicht gänzlich beglichen werden können, besteht für betroffene Unternehmen die Möglichkeit eines Ratenansuchens. Ein entsprechender elektronischer Antrag steht ab 1. Juni 2021 über WEBEKU zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung von Stundungs- bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen sind. Werden diese Beiträge nicht bis zum 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonates entrichtet, können Ratenansuchen nicht bewilligt werden.

Bild: © Adobe Stock - tadamichi

Kurztext    empfehlen     drucken

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Suche im Archiv

Bitte geben Sie Ihre Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, ein:

Aktivitätsfreibetrag und weitere Begünstigungen für "Arbeiten im Alter" im Nationalrat beschlossen

Oktober 2026

Neuregelungen zur Aktivpension und sozialversicherungsrechtliche Entlastung Ende September wurde im Nationalrat die Einführung eines "Aktivitätsfreibetrags" beschlossen, um ab 2027 das Arbeiten in der Pension durch einen steuerfreien Zuverdienst von bis zu...

Langtext     empfehlen     drucken

VwGH: Außergewöhnliche Belastung bei Sanierung eines Wohngebäudes

Oktober 2026

Allgemeine Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung Eine Kostenbelastung kann steuerlich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn sie außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwachsen ist und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit...

Langtext     empfehlen     drucken

Umsatzsteuerrisiko bei Abrechnung von Mieten durch Hausverwaltungen

Oktober 2026

Mietvorschreibung durch Hausverwaltungen und umsatzsteuerliche Risiken In der Praxis werden Mietentgelte häufig nicht unmittelbar vom Vermieter, sondern durch eine Hausverwaltung vorgeschrieben und eingehoben. Umsatzsteuerlich birgt diese Vorgehensweise jedoch Risiken. Fehler bei der...

Langtext     empfehlen     drucken

Höhere Zinsen durch EZB-Leitzinsanpassung

Oktober 2026

Anhebung des Basiszinssatzes durch EZB-Leitzinsentscheidung Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im September 2026 auch der Basiszinssatz von 1,53 %...

Langtext     empfehlen     drucken

Sozialversicherungswerte 2027

Oktober 2026

Aufwertungszahl und voraussichtliche Beitragsgrundlagen für 2027 Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,046 betragen die Sozialversicherungswerte für 2027 voraussichtlich (in €): table.bodytext, table.bodytext th, table.bodytext td { border: 1px solid...

Langtext     empfehlen     drucken